Frage 1082 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Welche Aussage über die Not-Ausstiege in Kraftomnibussen (KOM) ist richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 1082

  • A: Besondere Einrichtungen zum Öffnen der Not-Ausstiege und Betriebstüren müssen gekennzeichnet und betriebsbereit sein.

Fundstelle: § 35f StVZO (Notausstiege), § 4 BOKraft

Erklärung

Einrichtungen zum Öffnen der Notausstiege und Betriebstüren müssen gekennzeichnet und betriebsbereit sein.

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