Frage 1104 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Welche Aussage über die Not-Ausstiege in Kraftomnibussen (KOM) ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 1104
- A: Besondere Einrichtungen zum Öffnen der Not-Ausstiege und Betriebstüren müssen gekennzeichnet und betriebsbereit sein.
Fundstelle: § 35f StVZO (Notausstiege), § 4 BOKraft
Erklärung
Einrichtungen zum Öffnen der Notausstiege und Betriebstüren müssen gekennzeichnet und betriebsbereit sein.
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