Frage 2049 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Lenkzeit nach EU-Sozialvorschriften: Sie fahren in der 1. Woche 56 Stunden. Wie viele Stunden können Sie in der 2. Woche noch fahren?
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Richtige Antwort zu Frage 2049
- A: 34 Stunden
Fundstelle: Art. 6 Abs. 3 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind höchstens 90 h Lenkzeit erlaubt. Nach 56 h bleiben 34 h.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2050Wie dürfen Fahrtunterbrechungen (Pausen) immer aufgeteilt werden?
- 2051Die wöchentliche Ruhezeit beginnt normalerweise spätestens nach 6mal 24 Stunden. Ausnahme: Die wöchentliche Ruhezeit beginnt erst nach 12-mal 24 Stunden. Bei welchen Beförderungen ist diese Ausnahme möglich?
- 2052EU-Sozialvorschriften: Sie fahren im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen. Nach wie vielen Tages-Lenkzeiten müssen Sie spätestens die wöchentliche Ruhezeit machen?
- 2053Fahrtauftrag mit folgenden Angaben zur Fahrtunterbrechung: 08.00 Uhr Beginn der Fahrt 08.30 bis 08.45 Uhr Fahrtunterbrechung 08.45 bis 11.00 Uhr Weiterfahrt (Lenkzeit) 11.00 bis 11.30 Uhr Fahrtunterbrechung 11.30 bis 13.15 Uhr Weiterfahrt (Lenkzeit) 13.15 Ende der Tour Welche Aussage bezüglich des Fahrauftrags ist richtig?
- 2054Wieviele Stunden beträgt die reduzierte Tagesruhezeit bei einer Einfahrerbesetzung?
- 2055Wie viele Stunden beträgt bei einer Einfahrerbesetzung die regelmäßige tägliche Ruhezeit?