Frage 2049 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Lenkzeit nach EU-Sozialvorschriften: Sie fahren in der 1. Woche 56 Stunden. Wie viele Stunden können Sie in der 2. Woche noch fahren?

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Richtige Antwort zu Frage 2049

  • A: 34 Stunden

Fundstelle: Art. 6 Abs. 3 VO (EG) Nr. 561/2006

Erklärung

In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind höchstens 90 h Lenkzeit erlaubt. Nach 56 h bleiben 34 h.

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