Frage 2060 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
EU-Sozialvorschriften: Lenkzeit in der 1. Woche: 47 Stunden Lenkzeit in der 2. Woche: 30 Stunden Wie viele Stunden dürfen Sie in der 3. Woche maximal lenken?
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Richtige Antwort zu Frage 2060
- C: 56 Stunden
Fundstelle: Art. 6 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
Pro Woche gelten höchstens 56 h. Die 90 h in zwei Wochen ergäben zwar 60 h, die Wochengrenze von 56 h begrenzt aber.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
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