Frage 2123 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Der Arbeitgeber genehmigt dem Fahrer eine Nebentätigkeit in der Werkstatt einer anderen Firma. Muss der Fahrer diese Arbeitszeit für den Arbeitgeber aufschreiben?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 2123

  • D: Ja, er muss die Stunden aufschreiben und dem Arbeitgeber vorlegen.

Fundstelle: § 21a Abs. 7 ArbZG

Erklärung

Arbeitszeiten bei einem anderen Arbeitgeber zählen mit und müssen dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden, damit die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden können.

Weiter zu Frage ›