Frage 2131 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Sie fahren im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ferienzielreiseverkehr). Nach wie vielen Tages-Lenkzeiten müssen Sie spätestens die wöchentliche Ruhezeit machen?

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Richtige Antwort zu Frage 2131

  • C: nach 12 mal 24-Stunden-Zeiträumen

Fundstelle: Art. 8 Abs. 6a VO (EG) Nr. 561/2006

Erklärung

Die Wochenruhezeit darf bis zum Ende des 12. 24-Stunden-Zeitraums verschoben werden.

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