Frage 3005 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Ab wie viel Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit? ab (1) __________ Promille

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Antwortvorschlag zu Frage 3005

(1) 0,3 Promille

Fundstelle: § 316 StGB, § 315c StGB

Erklärung

Relative Fahruntüchtigkeit liegt ab 0,3 Promille vor, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.

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