Frage 3051 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Sie müssen regelmäßig ein Medikament einnehmen. In der Packungsbeilage steht: Das Medikament kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wie verhalten Sie sich richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 3051

  • D: Sich bei Arzt oder Apotheker dazu beraten lassen.

Fundstelle: § 24a Abs. 2 StVG, § 2 FeV

Erklärung

Bei Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, lässt man sich von Arzt oder Apotheker beraten. Eigenmächtiges Weglassen oder Zeitplanung ist falsch.

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