Frage 3104 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Sie kommen an eine Unfallstelle. Der Unfall ist gerade passiert. In den Fahrzeugen sehen Sie verletzte Personen. Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 3104
- A: Anhalten und die Warnblinkanlage einschalten. Wenn notwendig, die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnleuchte absichern. Dann Erste Hilfe bei den Verletzten leisten.
Fundstelle: § 34 StVO, § 323c StGB
Erklärung
Warnblinker an, Unfallstelle bei Bedarf absichern, dann Erste Hilfe. Die Absicherung gehört zur Eigensicherung.
Weitere Fragen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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