Frage 3152 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Bei einer Rückreise zurück nach Deutschland stellen Sie fest, dass sich ein "blinder Passagier" in einem der Gepäckfächer Ihres Busses versteckt hat. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 3152

  • B: Ich melde dies der Polizei, da ich mich sonst selbst strafbar machen würde.

Fundstelle: Aufenthaltsgesetz / Schleuserstrafrecht

Erklärung

Der Fahrer meldet den blinden Passagier der Polizei, um sich nicht strafbar zu machen.

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