Frage 1066 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Ihr Unternehmen hat mit einem Empfänger Palettentausch vereinbart. Der Empfänger möchte eine defekte Tauschpalette zurückgeben. Wie verhalten Sie sich richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 1066

  • D: Ich weise den Empfänger darauf hin, dass ein Anspruch auf Rückgabe unbeschädigter Paletten besteht.

Fundstelle: Palettentausch (Gütekriterien Europaletten, EPAL)

Erklärung

Defekte Tauschpaletten muss man nicht annehmen, es besteht Anspruch auf Rückgabe unbeschädigter Paletten.

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