Frage 1237 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Wer ist für die Kennzeichnung und Verpackung des Ladegutes zuständig?

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Richtige Antwort zu Frage 1237

  • C: der Absender

Fundstelle: § 411 HGB (Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender)

Erklärung

Verpackung und Kennzeichnung des Gutes sind Sache des Absenders.

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