Frage 2039 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Frachtbrief: Der Empfänger einer Ware reklamiert: Die Verpackung ist stark beschädigt. Wie verhalten Sie sich richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 2039

  • B: Ich schreibe eine Notiz über die sichtbaren Beschädigungen in den Frachtbrief.

Fundstelle: Art. 8 und 9 CMR, § 438 HGB

Erklärung

Sichtbare Schäden werden schriftlich im Frachtbrief vermerkt. Mündliche Bestätigungen oder Schuldzuweisungen sind falsch.

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