Frage 2083 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Für welche Zeit gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO)?

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Richtige Antwort zu Frage 2083

  • C: an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr

Fundstelle: § 30 Abs. 3 StVO

Erklärung

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt von 0 bis 22 Uhr.

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