Frage 2098 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Sie sollen an einem Sonntag um 15:00 Uhr mit Ihrem Lkw (12 t zulässige Gesamtmasse) eine Beförderung von leichtverderblichem Obst und Gemüse durchführen. Ist dies zulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 2098

  • A: Ja, der Transport von leichtverderblichem Obst und Gemüse ist vom Fahrverbot ausgenommen.

Fundstelle: § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StVO

Erklärung

Die Beförderung von leicht verderblichem Obst und Gemüse ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht nötig.

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