Frage 2106 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
EU-Sozialvorschriften: Welche Fahrtunterbrechungen müssen Sie bei 10 Stunden Lenkzeit mindestens machen?
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Richtige Antwort zu Frage 2106
- C: zweimal 45 Minuten
Fundstelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten nötig. Bei 10 Stunden Lenkzeit sind es daher zwei Pausen von 45 Minuten (auch als 15 + 30 aufteilbar).
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2107Welche Aussage zur Ruhepause ist gemäß der Definition der EU-Sozialvorschriften richtig?
- 21082-Fahrer-Besatzung: Wie heißt die Zeit des Beifahrers, während der andere Fahrer lenkt?
- 2109Lenk- und Ruhezeiten: Sie fahren 4 Stunden und 30 Minuten ohne Unterbrechung. Wie lange muss Ihre Pause danach mindestens sein?
- 2110Welche Fahrtunterbrechungen sind bei 10 Stunden Lenkzeit immer zulässig?
- 2111Sie haben diese Woche 47 Stunden gelenkt. Wie viele Stunden dürfen Sie in der nächsten Woche maximal lenken?
- 2112Ihre Fahrerkarte ist abgelaufen. Sie hatten rechtzeitig vor dem Ablauf eine neue Fahrerkarte erhalten. Zum nächsten Fahrteinsatz nehmen Sie die neue Fahrerkarte mit. Welche Pflicht besteht hinsichtlich Ihrer abgelaufenen Fahrerkarte?