Frage 2114 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Ihre Fahrerkarte ist abgelaufen. Sie hatten rechtzeitig vor Ablauf eine neue Fahrerkarte erhalten. Zum nächsten Fahrteinsatz nehmen Sie die neue Fahrerkarte mit. Welche Pflicht besteht hinsichtlich Ihrer abgelaufenen Fahrerkarte?

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Richtige Antwort zu Frage 2114

  • D: Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 56 Kalendertage nach Ablauf der Gültigkeit im Fahrzeug mitzuführen.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 165/2014 (Art. 36, Mitführpflicht), geändert durch VO (EU) 2020/1054

Erklärung

Die Mitführpflicht für Nachweise erstreckt sich seit der Änderung auf 56 Kalendertage, daher ist die abgelaufene Karte entsprechend lange mitzuführen.

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