Frage 3056 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
Ein Lkw-Fahrer ist auf der Rückfahrt aus dem Ausland. Er nimmt einen Anhalter mit. Später stellt die Polizei fest, dass der Anhalter ein illegaler Einwanderer ist. Welche Aussage zur strafrechtlichen Folge ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 3056
- A: Der Lkw-Fahrer muss glaubhaft machen können, dass er von der illegalen Einreise nichts wusste. Dann hat es keine Folgen für den Fahrer.
Fundstelle: § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern)
Erklärung
Strafbar ist nur, wer vorsätzlich handelt. Wer die illegale Einreise glaubhaft nicht kannte, bleibt straffrei.
Weitere Fragen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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