Du willst beruflich Lkw oder Bus fahren und hast den passenden Führerschein, oder machst ihn gerade? Dann brauchst du zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation. Die schnellste Möglichkeit dafür ist die beschleunigte Grundqualifikation.

Sie besteht aus einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und einer theoretischen Prüfung bei der IHK.1 Eine praktische Prüfung gibt es dabei nicht.

In diesem Beitrag erfährst du, was genau dahintersteckt, wie viele Stunden du einplanen musst, ab welchem Alter es geht und wie du vom Unterricht zum Nachweis kommst.

Was die beschleunigte Grundqualifikation ist

Wer gewerblich Lkw oder Busse fährt, muss nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) eine Grundqualifikation nachweisen. Dafür gibt es zwei Wege: die Grundqualifikation mit ausführlicher Prüfung oder die beschleunigte Grundqualifikation.1

Bei der beschleunigten Variante besuchst du zuerst einen Lehrgang. Erst wenn du den Unterricht nachweisen kannst, lässt dich die IHK zur Prüfung zu.2 Deshalb ist sie für die meisten Fahrer der übliche Weg: 2023 liefen 88,0 Prozent aller Prüfungen nach dem BKrFQG über die beschleunigte Grundqualifikation.3

Unterricht: 140 Einheiten

Der Unterricht umfasst 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten.2 Du kannst ihn beginnen, bevor du die Fahrerlaubnis besitzt, denn der Zugang ist ohne vorherigen Führerscheinerwerb möglich.2

Darin steckt auch Praxis: Mindestens 10 Einheiten fährst du selbst ein Fahrzeug der Klasse unter Aufsicht eines Fahrlehrers. Bis zu 4 dieser Einheiten dürfen auf Fahrertraining oder einen Simulator entfallen.2

Gut zu wissen:

  • Pro Unterricht sind höchstens 25 Teilnehmer erlaubt.4
  • Wer in den letzten fünf Jahren eine ADR-Fahrerausbildung oder eine Schulung zum Tiertransport gemacht hat, bekommt dafür jeweils 7 Einheiten angerechnet, aber nur einmal.2
  • Die Prüfung legst du bei der IHK deines Wohnsitzes ab.2

Mindestalter

Das Mindestalter hängt davon ab, ob du Güter oder Personen befördern willst und welche Variante du wählst.5 Für den Lkw gilt:

KlasseGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
C, CE (Lkw)18 Jahre21 Jahre
C1, C1E (bis 7,5 t)18 Jahre18 Jahre

Für den Bus liegen die Altersgrenzen höher: Mit beschleunigter Grundqualifikation sind es bei D und DE in der Regel 23 Jahre, bei D1 und D1E 21 Jahre.5 Im Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge reichen 21 Jahre für D und DE.6 Mehr zum Personenverkehr steht in unserem Beitrag zur Grundqualifikation für Busfahrer.

Unterschied zu Grundqualifikation und Ausbildung

Das Gesetz kennt zwei Arten, die Grundqualifikation zu erwerben: die Prüfung (theoretisch und praktisch) oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb.1

Die Unterschiede in Kürze:

  • Beschleunigt: 140 Einheiten Unterricht, dann 90 Minuten schriftliche Prüfung.2
  • Grundqualifikation: kein Pflichtlehrgang, dafür 240 Minuten Theorie plus eine Fahrprüfung von 90 Minuten und ein praktischer Teil von 30 Minuten.7
  • Ausbildung: der klassische Berufsabschluss, mit eigener Abschlussprüfung.1

Auch beim Altersvorteil gibt es Unterschiede. Für den Lkw (C, CE) darfst du mit Grundqualifikation oder Ausbildung schon mit 18 fahren, mit der beschleunigten Variante erst mit 21.5

Quereinsteiger und Umsteiger

Nicht jeder muss alle 140 Einheiten absolvieren. Das Gesetz sieht verkürzte Wege vor:

VarianteWer?UnterrichtPrüfung
Regelfallalle ohne Vorqualifikation140 Einheiten, davon mindestens 10 Fahren90 Minuten
QuereinsteigerInhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach BZugV96 Einheiten, davon 10 Fahren60 Minuten
UmsteigerLkw-Fahrer, die Bus fahren wollen, oder umgekehrt35 Einheiten, davon 2,5 Fahren45 Minuten

Die Zahlen zu Quereinsteigern und Umsteigern stammen aus der Verordnung.28 Die Prüfzeiten nennen mehrere IHKs übereinstimmend.9 Beim Umstieg beschränkt sich die Prüfung auf die Kenntnisbereiche des neuen Fahrzeugtyps.8

Der Weg bis zum Nachweis

So läuft es in der Praxis ab:

  1. Ausbildungsstätte wählen: Der Unterricht muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte stattfinden.1
  2. 140 Einheiten absolvieren: inklusive der Fahrstunden.
  3. Schulung nachweisen: Manche IHKs verlangen den Eintrag im Berufskraftfahrerqualifikationsregister, andere das Original des Schulungsnachweises.1011
  4. Zur Prüfung anmelden: bei der IHK deines Wohnsitzes. Die IHK muss mindestens einmal im Vierteljahr einen Termin anbieten, wenn Bedarf besteht.2
  5. Prüfung ablegen: 90 Minuten, schriftlich.2
  6. Nachweis beantragen: Die zuständige Behörde stellt auf Antrag den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.12

Rechne bei den Terminen mit Vorlauf. Bei der IHK Köln liegen die Anmeldefristen zum Beispiel etwa 2 bis 5 Wochen vor dem Termin.11

FQN und Schlüsselzahl 95

Das Zeugnis der IHK allein reicht im Alltag nicht. Als Nachweis gilt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) oder der entsprechende EU-Nachweis.12

Auf dem FQN steht die Schlüsselzahl 95. Seit dem 23. Mai 2021 wird sie nicht mehr in den Führerschein eingetragen, stattdessen bekommst du die FQN-Karte.3 Ältere Eintragungen im Führerschein bleiben gültig, bis dieser abläuft.

Danach gilt: Die Qualifikation hält nicht ewig. In den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb und danach alle fünf Jahre musst du eine Weiterbildung nachweisen.13

Prüfung online üben

Für den Prüfungsteil mit Auswahlfragen kannst du bei uns online üben. Du bekommst die offiziellen Prüfungsfragen mit Antworten, dazu Erklärungen und eine Probeprüfung.

Es gibt zwei Trainer: den Trainer Lkw und den Trainer Bus.

Weil die Prüfung seit 2024 nur noch aus Auswahlfragen besteht, übst du hier genau das Format, das dich erwartet. Den Unterricht bei der Ausbildungsstätte ersetzt der Trainer aber nicht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation?

Der Unterricht umfasst 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten.2 Dazu kommt die Prüfung von 90 Minuten. Wie schnell du fertig bist, hängt vom Kursmodell ab.

Brauche ich vorher den Führerschein?

Nein. Die Verordnung erlaubt den Zugang ohne vorherigen Fahrerlaubniserwerb.2

Gibt es eine praktische Prüfung?

Nein. Die beschleunigte Grundqualifikation endet mit einer theoretischen Prüfung. Die Fahrpraxis steckt im Unterricht.2

Wie viele bestehen die Prüfung?

Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität bestanden 2023 bei der beschleunigten Grundqualifikation 91,5 Prozent.3

Muss ich später noch etwas nachweisen?

Ja, die Weiterbildung. Sie ist in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb und dann alle fünf Jahre Pflicht.13

Quellen

  1. BKrFQG § 2, Grundqualifikation, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  2. BKrFQV § 2, beschleunigte Grundqualifikation, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  3. Bundesamt für Logistik und Mobilität: Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und Logistik 2024, Fahrerberufe (balm.bund.de)
  4. BKrFQV § 6, Unterricht, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  5. BKrFQG § 3, Mindestalter, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  6. FeV § 10, Mindestalter, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  7. BKrFQV § 1, Grundqualifikation, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  8. BKrFQV § 3, Umsteiger, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  9. IHK Düsseldorf: Berufskraftfahrerqualifikation (ihk.de)
  10. IHK Koblenz: Wichtige Informationen zur Anmeldung (ihk.de)
  11. IHK Köln: Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (ihk.de)
  12. BKrFQG § 7, Fahrerqualifizierungsnachweis, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
  13. BKrFQG § 5, Weiterbildung, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)