Grundqualifikation Bus: Alter, Führerschein, Prüfung
Busfahrer brauchen Führerschein D oder D1 und die Grundqualifikation. Mindestalter, Umstieg vom Lkw, Prüfung im Personenverkehr und Besonderheiten der Fragen in der Übersicht.
Wer gewerblich Fahrgäste im Bus befördert, braucht mehr als den passenden Führerschein. Dazu kommt die Berufskraftfahrerqualifikation für den Personenverkehr.
Der schnellste Weg ist die beschleunigte Grundqualifikation: Lehrgang plus theoretische IHK-Prüfung. Für Busfahrer gelten dabei höhere Altersgrenzen als für Lkw-Fahrer.
Hier erfährst du, ab wann du fahren darfst, welcher Führerschein nötig ist, wie der Umstieg vom Lkw funktioniert und was an der Prüfung im Personenverkehr anders ist.
Wer die Qualifikation braucht
Die Pflicht gilt für alle, die gewerblich Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen führen, also für die Klassen D1, D1E, D und DE.1 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt dafür zwei Wege zur Grundqualifikation: die Prüfung oder die Berufsausbildung.2
Eine Ausnahme gibt es für sogenannte Altfälle: Wer die Fahrerlaubnis der Klasse D vor dem 10. September 2008 erworben hat, braucht keine Grundqualifikation. Die Weiterbildung bleibt aber Pflicht.3
Führerschein D und D1
Für den Bus brauchst du die Klasse D oder D1:
- D1 und D1E: Fahrzeuge bis 16 Sitzplätze.1
- D und DE: Busse ohne diese Begrenzung.
Die Fahrerlaubnis kannst du schon während des Lehrgangs erwerben, denn der Zugang zur beschleunigten Grundqualifikation ist ohne vorherigen Fahrerlaubniserwerb möglich.4
Mindestalter
Das Alter hängt vom Weg und von der Art des Verkehrs ab. Im Gesetz und in der Fahrerlaubnis-Verordnung stehen diese Grenzen:
| Klasse | Mit Berufsausbildung | Mit Grundqualifikation | Mit beschleunigter Grundqualifikation |
|---|---|---|---|
| D, DE | 20 Jahre | 21 Jahre | 23 Jahre |
| D, DE, Linienverkehr bis 50 km | 18 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre |
| D1, D1E | 18 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre |
Bei Fahrten ohne Fahrgäste liegt die Grenze für Auszubildende bei 18 statt 20 Jahren.56 Zum Vergleich: Für den Lkw (C, CE) genügen mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre, mit Grundqualifikation schon 18.5
Für die Fahrerlaubnis selbst nennt die FeV bei der Klasse D grundsätzlich 24 Jahre. Nach beschleunigter Grundqualifikation sind es 23.6 Diese Zahlen sind kompliziert, frag im Zweifel deine Fahrerlaubnisbehörde.
Lehrgang und Prüfung
Der Ablauf entspricht dem bei Lkw:
- Lehrgang mit 140 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 10 Einheiten Fahren im Bus.4
- Anmeldung bei der IHK des Wohnsitzes mit Schulungsnachweis, bei der IHK Braunschweig ist das das Original der "beschleunigten Grundqualifikation Omnibus".1
- Theoretische Prüfung von 90 Minuten.4
Bestanden hast du mit mindestens 50 Prozent der Punkte. Bei der Regelprüfung sind 60 Punkte möglich.1
Laut DIHK nahmen 2023 im Personenverkehr 9.209 Menschen an der beschleunigten Grundqualifikation teil. Die Bestehensquote lag bei rund 92 Prozent.7
Umsteiger vom Lkw
Du fährst schon Lkw und willst auf den Bus wechseln? Dann gibt es eine deutlich kürzere Schulung für Umsteiger:
- 35 Unterrichtseinheiten, davon 2,5 Einheiten Fahren8
- Prüfung von 45 Minuten mit 30 Punkten1
- Die Prüfung beschränkt sich auf die Kenntnisbereiche des neuen Fahrzeugtyps.8
Voraussetzung ist eine vorhandene Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr. Je nach Zeitpunkt deiner Fahrerlaubnis brauchst du dazu den Prüfungsnachweis oder einen gültigen Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE (so die IHK Braunschweig).1
Umgekehrt geht es genauso. Auch wer vom Bus auf den Lkw wechselt, nutzt die Umsteigerregelung.8
Quereinsteiger
Eine zweite Verkürzung gibt es für Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung. Im Personenverkehr ist das der Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr (ohne Taxi und Mietwagen):
Beizubringen ist der Originalnachweis der IHK sowie die Bescheinigung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.1
Besonderheiten im Personenverkehr
Der Fragenfundus für den Personenverkehr ist getrennt von dem für den Güterverkehr.9 Auch die Prüfung findet dort teils an anderen Orten statt, die IHK Ostbrandenburg nennt zum Beispiel Cottbus für die Busprüfung.9
Inhaltlich unterscheiden sich die Kenntnisbereiche:
- Kenntnisbereich 1: Statt Ladungssicherung geht es um Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort.
- Kenntnisbereich 2: Der Personenverkehr behandelt Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Bussen, Gurte und das Beladen.
- Kenntnisbereich 3: Das wirtschaftliche Umfeld des Personenkraftverkehrs.10
Der Fundus ist nach diesen drei Kenntnisbereichen gegliedert.11 Die Fragen dazu bestehen seit 2024 nur noch aus Auswahlfragen.712
Prüfungsgebühr
Die Gebühr legt jede IHK selbst fest. Die IHK Braunschweig nennt für den Personenverkehr 135 Euro (Regel), 125 Euro (Quereinsteiger) und 115 Euro (Umsteiger).1 Bei anderen Kammern sieht es anders aus, sie ist dort teils einheitlich für alle Varianten.13
Prüfung online üben
Für den Bus haben wir einen eigenen Trainer: den Trainer Bus. Dort übst du die offiziellen Prüfungsfragen mit Antworten, mit Erklärungen und einer Probeprüfung. Wer vom Lkw kommt oder beides braucht, findet den Trainer Lkw auf der Startseite.
Der Trainer übt die Auswahlfragen, aus denen die Prüfung seit 2024 besteht. Den Unterricht ersetzt er nicht.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich Bus fahren?
Mit beschleunigter Grundqualifikation bei D und DE in der Regel ab 23 Jahren, bei D1 und D1E ab 21.5
Muss ich erst den Führerschein haben?
Nein. Der Lehrgang ist ohne vorherige Fahrerlaubnis möglich.4
Wie lang ist die Prüfung?
90 Minuten in der Regel, 60 für Quereinsteiger, 45 für Umsteiger.1
Ich fahre Lkw. Wie komme ich zum Bus?
Über die Umsteigerschulung mit 35 Einheiten, davon 2,5 Einheiten Fahren, und eine kurze Prüfung.8
Wie viele bestehen im Personenverkehr?
2023 waren es laut DIHK rund 92 Prozent.7
Quellen
- IHK Braunschweig: Berufskraftfahrer Personenverkehr (ihk.de)
- BKrFQG § 2, Grundqualifikation, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- BKrFQG § 4, Besitzstand, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- BKrFQV § 2, beschleunigte Grundqualifikation, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- BKrFQG § 3, Mindestalter, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- FeV § 10, Mindestalter, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- DIHK: Stellungnahme zur Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise, 19.02.2024 (bmv.de)
- BKrFQV § 3, Umsteiger, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- IHK Ostbrandenburg: Berufskraftfahrerqualifikation (ihk.de)
- BKrFQV Anlage 1, Kenntnisbereiche, gesetze-im-internet.de (gesetze-im-internet.de)
- DIHK: Gemeinsame Prüfungsfragen der IHKs, Fragenfundus Personenverkehr (Stand Juli 2024) (dihk.de)
- IHK: Gemeinsame Richtlinie zur Prüfungsdurchführung Berufskraftfahrerqualifikation (Stand 23.07.2026) (ihk.de)
- IHK Koblenz: Wichtige Informationen zur Anmeldung (ihk.de)
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