Frage 2042 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Lenk- und Ruhezeiten: Wie viele Stunden darf die Lenkzeit in einer Woche höchsten betragen?

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Richtige Antwort zu Frage 2042

  • B: 56 Stunden

Fundstelle: Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 561/2006

Erklärung

Die wöchentliche Lenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen.

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