Frage 2042 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Lenk- und Ruhezeiten: Wie viele Stunden darf die Lenkzeit in einer Woche höchsten betragen?
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Richtige Antwort zu Frage 2042
- B: 56 Stunden
Fundstelle: Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
Die wöchentliche Lenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
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