Frage 2046 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Lenk- und Ruhezeiten: Wie können Sie Ihre vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen immer aufteilen?
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Richtige Antwort zu Frage 2046
- D: 2 Stunden fahren - 15 Minuten Pause - 2,5 Stunden fahren - 30 Minuten Pause
Fundstelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
Nach 4,5 h Lenkzeit sind 45 min Pause nötig, aufteilbar in 15 min und danach 30 min. Die umgekehrte Reihenfolge oder 3 x 15 min sind nicht zulässig.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
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