Frage 2102 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Wie viele Stunden dauert die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)? Und wie kann man die Weiterbildung aufteilen?
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Richtige Antwort zu Frage 2102
- D: Dauer: 35 Stunden Aufteilung: 5 Einheiten mit je mindestens 7 Stunden
Fundstelle: § 5 Abs. 2 BKrFQG
Erklärung
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Stunden, also fünf Einheiten zu je mindestens 7 Stunden.
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