Frage 2101 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Ihre Fahrerkarte ist abgelaufen. Sie hatten rechtzeitig vor Ablauf eine neue Fahrerkarte erhalten. Zum nächsten Fahrteinsatz nehmen Sie die neue Fahrerkarte mit. Welche Pflicht besteht hinsichtlich Ihrer abgelaufenen Fahrerkarte?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 2101
- D: Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 56 Kalendertage nach Ablauf der Gültigkeit im Fahrzeug mitzuführen.
Fundstelle: VO (EU) Nr. 165/2014 (Art. 36, Mitführpflicht), geändert durch VO (EU) 2020/1054
Erklärung
Die Mitführpflicht für Nachweise erstreckt sich seit der Änderung auf 56 Kalendertage, daher ist die abgelaufene Karte entsprechend lange mitzuführen.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2102Wie viele Stunden dauert die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)? Und wie kann man die Weiterbildung aufteilen?
- 2103Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Welche Fahrten gehören nicht zu den Regelungen dieses Gesetzes?
- 2104Wo kann man Weiterbildungskurse nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) machen?
- 2105EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: Warum gibt es diese Regelungen?
- 2106Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG): Ein Fahrer hat letztes Jahr eine Fahrerlaubnis Klassen C und D gemacht. Nun möchte er das Fahren zum Beruf machen. Was muss er gemäß BKrFQG tun?
- 2107Sie kommen in eine Verkehrskontrolle. Sie sollen beweisen, dass Sie die Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) haben - oder dass Sie an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Wie kann das nachgewiesen werden?