Frage 2114 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Welche Aussage zur Bereitschaftszeit eines Kraftfahrers ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 2114
- A: Die Bereitschaftszeit gehört zur Arbeitszeit.
Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG; Richtlinie 2002/15/EG
Erklärung
Von den Antworten ist nur die Zuordnung zur Arbeitszeit vertretbar: Bereitschaftszeit ist weder Ruhepause noch Fahrtunterbrechung noch Ruhezeit.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2115Arbeitszeitgesetz: In Ausnahmefällen arbeitet ein Lagerarbeiter auch als Fahrer in der Güter- und Personenbeförderung. Der Lagerarbeiter hat in einer Woche 40 Stunden im Lager gearbeitet. Wie viele Stunden darf er in dieser Woche maximal als Fahrer arbeiten?
- 2116Um wie viele Stunden kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Fahrer maximal verlängert werden?
- 2117Innerhalb von wie vielen Monaten muss ein Fahrer seine Überstunden ausgleichen?
- 2118Arbeitszeitgesetz: Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit des Fahrpersonals?
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- 2120Arbeitszeitgesetz: In Ausnahmefällen arbeitet ein Disponent auch als Fahrer. Der Disponent hat in einer Woche 40 Stunden im Büro gearbeitet. Wie viele Stunden kann er in dieser Woche maximal als Fahrer arbeiten?