Frage 2118 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr

Arbeitszeitgesetz: Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit des Fahrpersonals?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 2118

  • B: Aufenthalt im Bus als Beifahrer

Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG

Erklärung

Der Aufenthalt als Beifahrer im Bus ist Bereitschaftszeit und keine Arbeitszeit.

Weiter zu Frage ›