Frage 2118 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Arbeitszeitgesetz: Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit des Fahrpersonals?
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Richtige Antwort zu Frage 2118
- B: Aufenthalt im Bus als Beifahrer
Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG
Erklärung
Der Aufenthalt als Beifahrer im Bus ist Bereitschaftszeit und keine Arbeitszeit.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2119Arbeitszeitgesetz: Ein Disponent arbeitet manchmal auch als Fahrer in der Güter- und Personenbeförderung. Der Disponent hat in einer Woche 40 Stunden im Büro gearbeitet. Wie viele Stunden kann er in dieser Woche als Fahrer ohne Ausgleich dieser zusätzlichen Arbeitszeit in den nächsten Wochen als Fahrer arbeiten?
- 2120Arbeitszeitgesetz: In Ausnahmefällen arbeitet ein Disponent auch als Fahrer. Der Disponent hat in einer Woche 40 Stunden im Büro gearbeitet. Wie viele Stunden kann er in dieser Woche maximal als Fahrer arbeiten?
- 2121Sie führen mit einem neuen Reisebus eine Fahrt im Reiseverkehr nach Frankreich durch. Sie gehen in Gedanken den Fahrtablauf durch. Wann müssen Sie spätestens eine Fahrtunterbrechung einlegen und wie lang muss diese sein?
- 2122Sind die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen zwischen den Lenkzeiten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für Fahrpersonal?
- 2123Der Arbeitgeber genehmigt dem Fahrer eine Nebentätigkeit in der Werkstatt einer anderen Firma. Muss der Fahrer diese Arbeitszeit für den Arbeitgeber aufschreiben?
- 2124Wie viele Stunden darf Fahrpersonal über die reguläre wöchentliche Arbeitszeit hinaus arbeiten?