Frage 2016 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
Die Ladung ragt bei Ihrem Lkw hinten mehr als 1 m über die Rückstrahler hinaus. Welche Kennzeichnung ist vorgeschrieben?
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Richtige Antwort zu Frage 2016
- D: eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne
Fundstelle: § 22 Abs. 4 StVO
Erklärung
Ragt die Ladung mehr als 1 m nach hinten hinaus, muss sie durch eine mindestens 30 x 30 cm große hellrote Fahne gekennzeichnet werden.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2017Ab welcher Länge ist überstehende Ladung zu kennzeichnen, wenn die Ladung nach hinten über die Rückstrahler hinaus ragt?
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- 2022Wie weit darf eine Ladung bei einem Einzelfahrzeug (ohne Anhänger) nach hinten hinausragen, wenn die Wegstrecke länger als 100 Kilometer ist? bis zu (Meter) (1) __________