Frage 2017 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Ab welcher Länge ist überstehende Ladung zu kennzeichnen, wenn die Ladung nach hinten über die Rückstrahler hinaus ragt?

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Richtige Antwort zu Frage 2017

  • B: über 1,0 m

Fundstelle: § 22 Abs. 4 StVO

Erklärung

Ladung, die mehr als 1 m über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, ist zu kennzeichnen.

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