Frage 2047 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Sie starten montags um 14.00 Uhr nach einer ausreichenden Wochenruhezeit mit einem 18-Tonnen-Lkw im Mehrfahrerbetrieb eine Beförderung von Bonn nach Madrid. Bis wann muss Ihre nächste tägliche Ruhezeit (vorgeschriebene Mindestruhezeit) spätestens beendet sein?

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Richtige Antwort zu Frage 2047

  • C: dienstags um 20 Uhr

Fundstelle: Art. 8 Abs. 5 VO (EG) Nr. 561/2006

Erklärung

Bei Mehrfahrerbetrieb muss innerhalb von 30 Stunden nach Ende der letzten Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 h genommen werden. Montag 14 Uhr plus 30 h ergibt Dienstag 20 Uhr.

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