Frage 2048 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
Lenkzeit nach EU-Sozialvorschriften: Sie fahren in der 1. Woche 56 Stunden. Wie viele Stunden können Sie in der 2. Woche noch fahren?
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Richtige Antwort zu Frage 2048
- A: 34 Stunden
Fundstelle: Art. 6 Abs. 3 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind höchstens 90 h Lenkzeit erlaubt. Nach 56 h bleiben 34 h.
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