Frage 2096 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Welche zulässige Gesamtlänge darf ein Fahrzeug oder Zug mit Ladung höchstens haben? höchst zulässige Gesamtlänge in Meter: (1) __________

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Antwortvorschlag zu Frage 2096

18,75 m

Fundstelle: § 32 Abs. 2 StVZO

Erklärung

Züge (Lkw mit Anhänger) dürfen höchstens 18,75 m lang sein, Sattelkraftfahrzeuge 16,50 m.

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