Frage 2126 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit?
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Richtige Antwort zu Frage 2126
- C: Aufenthalt in der Schlafkabine
Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG
Erklärung
Lenken, Papiere ausfüllen und Ladungssicherung sind Arbeitszeit. Der Aufenthalt in der Schlafkabine ist Ruhe- bzw. Bereitschaftszeit.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
- 2127Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit eines Fahrers?
- 2128Wie viele Stunden darf Fahrpersonal über die reguläre wöchentliche Arbeitszeit hinaus arbeiten?
- 2129Arbeitszeitgesetz: In Ausnahmefällen arbeitet ein Lagerarbeiter auch als Fahrer in der Güter- und Personenbeförderung. Der Lagerarbeiter hat in einer Woche 40 Stunden im Lager gearbeitet. Wie viele Stunden darf er in dieser Woche maximal als Fahrer arbeiten?
- 2130Um wie viele Stunden kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Fahrer maximal verlängert werden?
- 2131EU-Sozialvorschriften: In wie viele Teile dürfen Sie die tägliche Ruhezeit maximal aufteilen? (Splitting) Anzahl der Teile: (1) __________
- 2132Wie viele Stunden pro Woche darf der Fahrer im Durchschnitt arbeiten? (1) __________ Stunden