Frage 2127 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit eines Fahrers?

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Richtige Antwort zu Frage 2127

  • A: Wartezeit, in denen der Fahrer am Arbeitsplatz für seine Arbeit bereit sein muss - und er vorher weiß, wie lang die Wartezeit ist.

Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG

Erklärung

Wartezeit mit im Voraus bekannter Dauer ist Bereitschaftszeit und keine Arbeitszeit. Stau, Laden und Papiere gehören zur Arbeitszeit.

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