Frage 2100 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
Ihre Fahrerkarte ist abgelaufen. Sie hatten rechtzeitig vor dem Ablauf eine neue Fahrerkarte erhalten. Zum nächsten Fahrteinsatz nehmen Sie die neue Fahrerkarte mit. Welche Pflicht besteht hinsichtlich Ihrer abgelaufenen Fahrerkarte?
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Richtige Antwort zu Frage 2100
- D: Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 56 Kalendertage nach Ablauf der Gültigkeit im Fahrzeug mitzuführen.
Fundstelle: VO (EU) Nr. 165/2014 (Art. 36, Mitführpflicht), geändert durch VO (EU) 2020/1054
Erklärung
Die Mitführpflicht für Nachweise erstreckt sich seit der Änderung auf 56 Kalendertage, daher ist die abgelaufene Karte entsprechend lange mitzuführen.
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