Frage 2092 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr bestimmte Fahrzeuge nicht fahren. Welche sind das?

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Richtige Antwort zu Frage 2092

  • D: Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger

Fundstelle: § 30 Abs. 3 StVO

Erklärung

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 0 bis 22 Uhr gilt für Lkw über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie für Lkw mit Anhänger.

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