Frage 2122 von 545 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Güterverkehr
Welche Aussage zur Bereitschaftszeit eines Kraftfahrers ist richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 2122
- A: Die Bereitschaftszeit gehört zur Arbeitszeit.
Fundstelle: § 21a Abs. 3 ArbZG; Richtlinie 2002/15/EG
Erklärung
Von den Antworten ist nur die Zuordnung zur Arbeitszeit vertretbar: Bereitschaftszeit ist weder Ruhepause noch Fahrtunterbrechung noch Ruhezeit.
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
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