Frage 2097 von 491 · IHK-Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr
EU-Sozialvorschriften: Welche Fahrtunterbrechungen müssen Sie bei 10 Stunden Lenkzeit mindestens machen?
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Richtige Antwort zu Frage 2097
- C: zweimal 45 Minuten
Fundstelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 561/2006
Erklärung
Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten nötig. Bei 10 Stunden Lenkzeit sind es daher zwei Pausen von 45 Minuten (auch als 15 + 30 aufteilbar).
Weitere Fragen: Anwendung der Vorschriften
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